Bereit für die CSRD? Wir begleiten Sie auf dem Weg zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die neue CSRD-Richtlinie fordert eine Offenlegung der Nachhaltigkeitsstrategie. Durch die frühzeitige und umfassende Auseinandersetzung mit den Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) können Unternehmen nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllen, sondern sich auch strategische Vorteile im Wettbewerb sichern.
Das Pflichtenheft der Unternehmen in Deutschland wird bald um ein Kapitel länger – und auch ihr Lagebericht. Hier muss künftig ein Nachhaltigkeitsbericht ergänzt werden. Wir begleiten Sie bei diesen Neuerungen und dem Ausbau Ihrer ESG-Strategie!
